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kukita NRW. Künstlerinnen und Künstler in die Kita

Damit Kulturelle Bildung in der Kindertageseinrichtung ein größeres Gewicht bekommt, fördert die Landesregierung kreative Kooperationsprojekte zwischen Kindertagestätten und professionellen Künstlerinnen und Künstlern bzw. Kunst- und Kultureinrichtungen.

Der Elementarbereich spielt eine wichtige Rolle, um frühzeitig einen Zugang zur Kultur zu gewinnen. Insbesondere Kindertageseinrichtungen haben die Chance, schon bei jungen Kindern Vertrautheit mit Kultureller Bildung zu schaffen, indem ihnen Möglichkeiten zur eigenen künstlerischen Betätigung und zum Entdecken der eigenen Fähigkeiten geboten werden.

Neu ist die Möglichkeit einer einjährigen Förderung: Neben der weiterhin möglichen Förderdauer von maximal 6 Monaten können sich Projektpartnerschaften auch um eine einjährige Förderung im Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2027 bewerben.

Die Antragstellung ist bis zum 15. Oktober 2026 möglich.

Gefördert werden Kindertagesstätten und Familienzentren in kommunaler oder freier Trägerschaft in Kooperation mit professionellen Künstlerinnen und Künstlernund/oder Kunst- und Kultureinrichtungen.

Bei Fragen zu Ihrer Projektidee können Sie gerne einen Beratungstermin unter: freund@kulturellebildung-nrw.de vereinbaren.

Die Ausschreibung mit allen Informationen rund um die Antragstellung und Förderung finden Sie hier.