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Kulturstiftung des Bundes - AUSSCHREIBUNG

Allgemeine Projektförderung

Die Kulturstiftung des Bundes fördert auch in diesem Jahr wieder im Bereich der Allgemeinen Projektförderung. Die Förderung ist nicht auf eine bestimmte Sparte oder ein bestimmtes Thema festgelegt.

Vereine, Stiftungen oder Körperschaften können Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Die Kulturstiftung fördert keine Projekte, die von Einzelpersonen getragen werden.

Bei einer Antragstellung muss die Antragssumme mindestens 50.000 Euro betragen. Der Eigenanteil liegt bei 20 Prozent.

Antragsfrist ist der 31. Juli 2019.

Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Webseite der Kulturstiftung des Bundes.

Fragen beantwortet Ihnen Dr. Marie Cathleen Haff von der Kulturstiftung des Bundes unter Telefon: 0345 / 2997123 oder per E-Mail.