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IMPULS - Förderung der Amateurmusik in ländlichen und urbanen, strukturschwachen Räumen

Im Rahmen des Rettungs- und Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR stellt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) mit dem neuen Förderprogramm IMPULS knapp 20 Millionen Eurofür die Amateurmusik in ländlichen Räumen und weitere

7,5 Millionen Euro für Kreisverbände in ländlichen Räumen und Ensembles in strukturschwachen urbanen Räumen bereit. Die Musizierenden sollen zur Wiederaufnahme der Proben- und Konzerttätigkeit befähigt werden. Zudem sollen sie Unterstützung in den Bereichen (Wieder-) Gewinnung von Mitgliedern und Digitalität erhalten und es ist eine Unterstützung bei der Anschaffung von mobilen Luftfilteranlagen möglich.

Bewerbungen sind noch bis zum 31. Dezember 2022 möglich.

Antragsberechtigt sind alle Amateurmusikensembles aus ländlichen oder strukturschwachen urbanen Räumen mit regelmäßiger Aktivität in den letzten Jahren. Ensembles müssen Nachweise erbringen, dass sie mindestens seit 2018 und 2019 vor Ort tätig waren. Antragstellende von Neugründungen oder Ausgründungen müssen ihre Aktivitäten in den beiden letzten Jahren vor Antragstellung sowie ihre Planungen nachvollziehbar darlegen. Ebenfalls antragsberechtigt sind Kreisverbände, wenn ihr Projekt mindestens zehn Mitgliedsensembles zugutekommt. Die Kreisverbände müssen plausibel beschreiben können, wie ihre Mitgliedsensembles in das Projekt integriert sind.

Das Projektteam des IMPULS-Förderprogramms bietet individuelle Beratung und unterstützt bei der Antragstellung unter der Hotline: 07425 / 32 88 06 – 80. Sprechzeiten: Montag bis Mittwoch und Freitag von 10.00 bis 16.00 Uhr sowie Donnerstag von 10.00 bis 20.00 Uhr.

Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesverbands Chor und Orchester e.V. unter: https://impuls.bundesmusikverband.de/antragstellung/


NEUSTART AMATEURMUSIK 

Das Programm NEUSTART AMATEURMUSIK dient zur Erhaltung und Wiederbelebung der Amateurmusik in Pandemiezeiten und wird gefördert durch die Staatsministerin für Kultur und Medien (BKM). Das Förderprogramm umfasst zwei Fördersäulen, die “direkte Förderung” von Amateurmusik-Ensembles durch NEUSTART-Projekte und das “Kompetenznetzwerk”.

Bewerbungen sind noch bis zum 30. September 2022 möglich.

Der größte Teil des Fördervolumens von NEUSTART AMATEURMUSIK fließt in die direkte Förderung von Amateurmusikensembles zur Durchführung von Projekten, mit denen die musikalische Arbeit und der Probenbetrieb wiederbelebt, sowie Corona-konforme Konzert- und Veranstaltungsformate erprobt werden können. Im Kompetenznetzwerk NEUSTART AMATEURMUSIK sind Expert*innen aus Wissenschaft, Recht und Finanzen, Musikvermittlung und vielen weiteren Sparten der Amateurmusik vertreten, um Inhalte und Unterstützungsangebote zum musikalischen NEUSTART zu erarbeiten.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesmusikverbands Chor & Orchester e.V. unter: https://bundesmusikverband.de/neustart/


Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen - Wirtschaftlichkeitshilfe wird verlängert

Der Sonderfonds des Bundes sichert Kulturveranstaltungen gegen pandemiebedingte Risiken ab. Um Veranstaltern die dringend benötigte Planungssicherheit zu bieten, hat die Bundesregierung die Wirtschaftlichkeitshilfe bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Die Wirtschaftlichkeitshilfe gewährt einen Zuschuss auf die Einnahmen aus Ticketverkäufen.

Die Antragsstellung ist ab sofort möglich.

Ziel ist es, die Finanzierungslücke von Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Teilnehmenden zu schließen. So wird gewährleistet, dass Veranstaltungen auch dann durchgeführt werden können, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes weniger Besucher*innen zu Veranstaltungen zugelassen sind und somit weniger Tickets verkauft werden können. Auch eine freiwillige Beschränkung aufgrund eines Hygienekonzepts wird dabei als Grundlage für eine Förderung anerkannt.

Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/sonderfondskulturveranstaltung-1917654


NEUSTART KULTUR – Förderprogramm Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur in Deutschland für Livemusik-veranstaltungen und überregionale Musikfestivals

Das Teilprogramm NEUSTART KULTUR „Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur in Deutschland für Livemusikveranstaltungen und überregionale Musikfestivals“ richtet sich an Veranstalter*innen, die die inhaltliche, organisatorische und finanzielle Hauptverantwortung für die Produktion und Durchführung von Livemusikveranstaltungen, Programmreihen und Musikfestivals in Deutschland übernehmen. Es unterstützt damit Projekte von Kultureinrichtungen, die überwiegend privat finanziert werden und einen unverzichtbaren Beitrag zum Musikleben in Deutschland leisten, ihre Programmvielfalt zu bewahren und in die Zukunft zu planen.

Die Antragsstellung ist ab dem 2. Mai 2022 möglich.

Gefördert werden sollen insbesondere Projekte, die einen Beitrag zur Bewältigung der Corona-Krise in der Musiklandschaft leisten und die Zukunftsfähigkeit von musikalischen Kulturveranstaltungen sichern.

Antragsberechtigt sind Veranstalter*innen und Musikfestivals (eintägig, mehrtägig)/ Kleinstmusikfestivals/Umsonst & Draußen-Musikfestivals.

Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.initiative-musik.de/neustart-kultur/veranstalterinnen-festivals2/


Bund unterstützt Kulturveranstaltungen mit Sonderfonds

Das Bundeskabinett will mit dem Sonderfonds in Höhe von bis zu 2,5 Milliarden Euro ein breit gefächertes Angebot an Kulturveranstaltungen nach der langen Zeit der Pandemie wieder möglich machen. Damit sollen Konzerte, Theateraufführungen, Kinovorstellungen und andere kulturelle Veranstaltungen wieder anlaufen können.

Der Sonderfonds unterstützt die Wiederaufnahme und die Planbarkeit von Kulturveranstaltungen mit zwei zentralen Bausteinen: Zum einen einer Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen und zum anderen eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen.

Die Webseite zum Bundesprogramm wird ab dem 15. Juni 2021 für die Registrierung von Veranstaltungen freigeschaltet. Dort werden dann auch alle Fragen rund um den Sonderfonds beantwortet unter: https://sonderfonds-kulturveranstaltungen.de/index.html

Weitere Einzelheiten über die beiden Bausteine erhalten Sie auf der Webseite der Bundesregierung unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/aktuelles/bund-unterstuetzt-kulturveranstaltungen-mit-sonderfonds-1917918