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muh[sic] - AUSSCHREIBUNG

Sonderprogramm zur Förderung aktueller Musikprojekte im ländlichen Raum

Das Sonderprogramm muh[sic] verfolgt das Ziel, der Bevölkerung in den ländlichen Regionen ein vielfältiges musikalisches Angebot zu bieten, damit auch abseits der Kulturmetropolen das Bedürfnis nach ungewohnter, experimenteller und genreübergreifender Musik erfüllt werden kann. Zu diesem Zweck werden regionale Initiativen und lokal ansässige Künstlerinnen und Künstler verortet und verstärkt in ihrer Arbeit unterstützt, beispielsweise durch eine bessere Vernetzung untereinander und mit der Landbevölkerung.

Das Antragsverfahren gliedert sich in zwei Antragsphasen. In der ersten Antragsphase (20. März bis 2. April 2023) ist eine Projektskizze einzureichen. In der zweiten Antragsphase (29. April bis 7. Mai 2023) wird – nach Aufforderung durch die für das Sonderprogramm berufene Jury – ein zweiter, detaillierter Antrag eingereicht.

Gefördert werden Projekte mit einer experimentellen, zeitgenössischen und nicht-kommerziellen Zielsetzung im Sinne der Fördergrundsätze des Musikfonds. Damit sollen die Produktion und die Präsentation, die Vermittlung und die Rezeption aktueller Musikformate in ländlichen Regionen unterstützt werden.

Antragsberechtigt sind ausschließlich juristische Personen wie z.B. Institutionen, Verbände, Initiativen, Vereine oder Gesellschaften, die ihren Sitz in Deutschland haben und Kulturveranstaltungen in Landgemeinden und Kleinstädten bis zu 20.000 Einwohnerinnen und Einwohner durchführen. Kommunen bis zu 20.000 Einwohnerinnen und Einwohner sind ebenfalls antragsberechtigt. Natürliche Personen sowie Ensembles/Bands, die keine juristische Person sind, sind nicht antragsberechtigt.

Nähere Informationen erhalten Sie unter: https://www.musikfonds.de/foerderung/