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Zusätzliche Mittel für die Initiative Musik

Die Kulturstaatsministerin stellt 10 Millionen Euro zusätzlich für die Förderung von Künstler*innen durch die Initiative Musik bereit. Antragsberechtigt sind nicht nur Musiker*innen, sondern auch Autor*innen.

Neu ist außerdem, dass nicht nur Ausgaben für produktive, künstlerische Arbeiten, sondern auch die Vorproduktion als förderfähig anerkannt werden. Außerdem wurde für die Maßnahmen im Rahmen des NEUSTART KULTUR-Programms der Förderanteil von ursprünglich 40 Prozent auf bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten angehoben.

Einzelheiten erfahren Sie hier.