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Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit

Der Deutsche Bundestag stellt zusätzlich 100 Millionen Euro für Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung und der Kinder- und Jugendarbeit bereit.

Mit diesem Sonderprogramm sollen Liquiditätsengpässe bei gemeinnützigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung sowie Kinder- und Jugendarbeit überwunden werden. Es setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Im Teil A des Sonderprogramms werden die Regelungen für die Zuschüsse für Einrichtungen im Bereich der Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit mit Übernachtungsangeboten getroffen und im Teil B für den langfristigen internationalen Jugendaustausch.

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.