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NRW Landesbüro Tanz - Gastspielförderung

Freischaffende Künstler*innen in Nordrhein-Westfalen können beim NRW Landesbüro Tanz Anträge für die Gastspielförderung von Tanz- und Theaterproduktionen stellen, die in Kooperation mit dem NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste angeboten wird.

Bewerbungen können bis zum 30. November 2020 eingereicht werden.

Die Zielgruppe der Förderung sind Künstler*innen, die ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Nordrhein-Westfalen haben und ihre Produktionen außerhalb ihres Heimatortes in Nordrhein-Westfalen aufführen wollen. Gefördert werden ausschließlich Produktionen, die durch öffentliche Mittel gefördert wurden (Kommune / Land).

Weitere Informationen und die Teilnahmebedingungen zur Gastspielförderung finden Sie hier.

Bei Rückfragen steht Ihnen Astrid Lutz gerne zur Verfügung unter Telefon: 0221 / 88 89 53 93 oder per E-Mail an: astrid.lutz@landesbuerotanz.de.