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LWL-Kulturstiftung - AUSSCHREIBUNG

Allgemeine Projektförderung

Ein besonderes Augenmerk der Fördertätigkeit liegt auf qualitativ hochwertigen, spartenübergreifenden und überörtlichen Projekten mit klarem Bezug und Relevanz für Westfalen. Kulturelle Netzwerke in Westfalen-Lippe zu stärken oder ihren Aufbau zu unterstützen ist ein zentrales Anliegen der Kulturstiftung.

Förderfähig sind alle Bereiche der Kultur: Bildende Kunst, Theater, Tanz, Musik, Film, Literatur und Landeskunde sowie Projekte in Museen und in der Archiv- und Denkmalpflege. Nicht gefördert werden investive Maßnahmen, zum Beispiel Anschaffungen, Instandhaltungskosten und Renovierungsbedarfe sowie Projekte von Privatpersonen.

Bewerbungsschluss ist am 31. August 2019.

Das Kuratorium entscheidet am 22. November 2019 über die dort vorliegenden Anträge. Die eingereichten Projekte dürfen erst im Jahr 2020 realisiert werden.

Alle weiteren Informationen finden Sie unter www.lwl-kulturstiftung.de.

Für eine persönliche Beratung steht Ihnen Dr. Friederike Maßling von der LWL Kulturstiftung gerne zur Verfügung unter Telefon: 0251 / 5913856 oder per E-Mail an: friederike.massling@lwl.org.