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Kulturrechtsneuordnungsgesetz: Kulturgesetzbuch für Nordrhein-Westfalen beschlossen

Der Landtag hat das Kulturrechtsneuordnungsgesetz und damit das neue Kulturgesetzbuch NRW beschlossen. Das Gesetz trifft unter anderem Regelungen zu den Themen Bibliotheken, Musikschulen, soziale Absicherung von Künstler*innen, Provenienzforschung, Nachhaltigkeit, Förderung der Kultur in ländlichen Räumen und des bürgerschaftlichen Engagements sowie der Dritten Orte. Zudem sollen bürokratische Hürden abgebaut und die Kulturförderung transparenter gestaltet werden. Eine Novellierung des Rechtsrahmens zum Archivrecht ist ausgeblieben.

Das Gesetz wird am 1. Januar 2022 in Kraft treten.