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Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie das Bundesministerium für Finanzen streben eine möglichst unbürokratische Soforthilfe zugunsten von Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe an. Dadurch sollen akute Liquiditätsengpässe überbrückt und die wirtschaftliche Existenz der Antragsteller gesichert werden.

Das Programmvolumen beläuft sich auf insg. bis zu 50 Mrd. EURO bei max. Ausschöpfung von 3 Mio. Selbstständigen und Kleinstunternehmen über einen Zeitraum von 3+2 Monate.

Eine Antragstellung wird frühestens ab der kommenden Woche (14. KW) über die Förderbanken der Länder möglich sein.

Alle Informationen finden Sie unter: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html