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Beihilfen für in Not geratene Autoren und Verleger

Gemäß seiner Richtlinien sind Anträge an den Sozialfonds der VG WORT möglich. Es werden Beihilfen für in Not geratene Wortautoren und Verleger gewährt. Für den Antrag sind detaillierte Angaben zu Einkünften und Vermögenslage notwendig.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.vgwort.de/die-vg-wort/sozialeinrichtungen/sozialfonds.html

sowie die Richtlinien des Sozialfonds unter: https://www.vgwort.de/publikationen-dokumente/merkblaetter.html